Kann man als Nicht-Schweizer ein Grundstück kaufen und ein Haus bauen?
Ein praxisnaher Leitfaden für ausländische Bauinteressierte in der Schweiz
Die Schweiz gilt als attraktives Land zum Leben und Investieren – mit stabiler Wirtschaft, hoher Lebensqualität und wunderschöner Natur. Für viele ausländische Staatsbürger stellt sich jedoch eine zentrale Frage: Darf ich als Nicht-Schweizer in der Schweiz ein Grundstück kaufen und ein Haus bauen?
Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Aufenthaltsstatus, der Staatsangehörigkeit und dem geplanten Nutzungszweck der Immobilie. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wichtigsten Regeln in einfacher, aber fundierter Sprache – direkt aus der Sicht eines Architekturbüros mit Erfahrung in der Planung und Begleitung von Bauprojekten in der Schweiz.
Wer gilt als „Person im Ausland“?
Bevor man sich mit dem Immobilienerwerb beschäftigt, ist es wichtig zu verstehen, wer laut Schweizer Gesetz überhaupt als „Person im Ausland“ gilt:
Ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland
Ausländer in der Schweiz, die nicht aus einem EU- oder EFTA-Land stammen und keine Niederlassungsbewilligung C besitzen
Diese Definition ist entscheidend, da sie bestimmt, ob für den Kauf einer Immobilie eine behördliche Genehmigung erforderlich ist oder nicht.
Wer darf in der Schweiz ohne Bewilligung Wohneigentum erwerben?
Bestimmte Gruppen dürfen in der Schweiz bewilligungsfrei Immobilien erwerben, sofern es sich um einen Hauptwohnsitz handelt:
EU- oder EFTA-Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz:
Sie dürfen Wohneigentum für den Eigenbedarf frei erwerben, z. B. ein Haus für die Familie oder eine Wohnung als Erstwohnsitz.
Staatsangehörige anderer Länder mit Niederlassungsbewilligung C:
Auch sie haben das Recht, ein Eigenheim zu kaufen und dort dauerhaft zu wohnen – ohne zusätzliche Genehmigungen.
Wann ist eine Bewilligung erforderlich?
Für alle anderen Fälle – also für Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz, Drittstaatsangehörige ohne C-Bewilligung oder beim Erwerb von Ferien- oder Zweitwohnungen – ist eine kantonale Bewilligung zwingend erforderlich.
Besonders relevant ist dies bei:
Ferienhäusern: Nur in bestimmten touristisch zugelassenen Regionen erlaubt.
Zweitwohnungen: Ebenfalls stark eingeschränkt und an Kontingente gebunden.
> Praxisbeispiel:
Ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in München möchte in Graubünden ein Chalet als Ferienhaus kaufen. Da er nicht in der Schweiz wohnt und keine Aufenthaltsbewilligung hat, muss er eine Kaufbewilligung einholen. Zudem ist der Erwerb nur in Gemeinden erlaubt, die offiziell als Tourismusorte gelten – und selbst dort ist die Anzahl bewilligungsfähiger Objekte begrenzt.
Schritt-für-Schritt: Grundstück kaufen und Haus bauen
Wenn Sie als Ausländer eine Immobilie oder ein Grundstück erwerben dürfen, sind folgende Schritte zu beachten:
1. Klärung des Aufenthaltsstatus und rechtlichen Rahmens
Prüfen Sie genau, ob und unter welchen Bedingungen Sie kaufen dürfen. Sprechen Sie ggf. mit einem Rechtsberater oder der zuständigen kantonalen Behörde.
2. Grundstückssuche mit lokalem Know-how
Ein erfahrenes Architekturbüro hilft nicht nur bei der Planung, sondern auch bei der Auswahl geeigneter Parzellen – mit Blick auf Baurecht, Erschliessung und Machbarkeit.
3. Finanzierung und Budgetplanung
Schweizer Banken verlangen in der Regel 20–30 % Eigenkapital. Für Ausländer kann die Kreditvergabe strenger geregelt sein.
4. Bauplanung und Baueingabe
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein massgeschneidertes Hauskonzept, holen alle nötigen Unterlagen ein und begleiten Sie durch den Bewilligungsprozess.
5. Realisierung des Bauprojekts
Von der Ausführungsplanung über die Bauleitung bis zur Schlüsselübergabe – mit einem Schweizer Architekturbüro an Ihrer Seite wird der Hausbau effizient und rechtssicher umgesetzt.
Häufige Missverständnisse und wichtige Hinweise
Immobilienbesitz bedeutet nicht automatisch Aufenthaltsrecht.
Der Kauf eines Hauses in der Schweiz berechtigt nicht zur Wohnsitznahme oder Einwanderung. Diese Themen sind separat geregelt.
Kantonale Unterschiede beachten.
Jeder Kanton hat eigene Vorschriften. In Zürich gelten z. B. andere Regeln als im Wallis oder Tessin. Eine frühzeitige Abklärung ist entscheidend.
Sorgfältige Planung schützt vor bösen Überraschungen.
Die enge Zusammenarbeit mit lokalen Behörden, Notaren und Architekten minimiert Risiken.
Fazit: Hausbau in der Schweiz ist möglich – mit dem richtigen Partner
Ja, es ist möglich, als ausländische Privatperson in der Schweiz ein Grundstück zu kaufen und ein Haus zu bauen – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Entscheidend sind Ihr Wohnstatus, Ihre Herkunft und der Nutzungszweck der Immobilie. Mit einer klaren Strategie, einem guten Netzwerk und einem erfahrenen Architekturbüro an Ihrer Seite steht Ihrem Bauprojekt nichts im Weg.

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